
Sachgrundlose Befristung – Überschreitung der Höchstdauer um einen Tag
Die Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags auch um nur einen Tag aufgrund einer Dienstreise kann dazu führen, dass mit dem Beschäftigten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht (LAG Düsseldorf, Urteil vom 9. April 2019, Aktenzeichen 3 Sa 1126/18). Der Fall