Pflegebonus- oder Spaltungsgesetz?

Falls Sie noch nicht informiert worden sind, nachfolgende Ausführungen zum „Pflegebonusgesetz“:

Auf Drängen des Gesundheitsministeriums gab es in diesem Monat
eine neuerliche Bonuszahlung, welche im Zusammenhang mit Corona steht.

Diese trägt den verheißungsvollen Namen „Pflegebonus“ und das dazugehörige Gesetz „Pflegebonusgesetz“ (mittlerweile als §26e im KHG eingebunden). Hierbei gibt es aber, im Gegensatz zu den bisher 2 gesetzlichen (und der einen tariflichen) Sonderzahlung, eine gewaltige Einschränkung im Bereich der empfangsberechtigten Personen, die bei uns für mehr als nur „Unmut“ sorgt:

Diese Prämie ist ausschließlich für Pflegekräfte (in Krankenhäusern)
und auch nur für Pflegekräfte (GKP, GKKP, Altenpfleger*innen,
Pflegefachfrau, –mann) auf bettenführenden Stationen, welche tätig
sind innerhalb der Abrechnungsbereiche des DRG (die anderweitigen
Anspruchskriterien wurden bereits im Intranet erwähnt)

Was bedeutet das?

Pflegekräfte in Bereichen der Psychiatrie, Pflegekräfte in Polikliniken, Ambulanzen und auch in Projekten (wie z.B. OptimalNRW), GKPA, MFA, RettSan/-Ass, Versorgungs- und Entsorgungsbeschäftigte, Pflegehelfer*innen etc. werden nicht bei der Pflegebonuszahlung berücksichtigt.
Es profitiert also nur ein Bruchteil der Gesamtbelegschaft und dann
noch nicht einmal eine Berufsgruppe als ganze Einheit, sondern auch
hier mit Wertungen und Unterscheidungen

Kurzum: Einzig das Examen gilt, die vollstationäre Versorgung und die Abrechnung nach DRG.

Dann – und nur dann – darf man, wenn man auch die anderweitigen Kriterien erfüllt, von dieser Bonuszahlung profitieren.

Besonders schwerwiegend: Ergänzend zu der ungerechten Verteilung, hat man alle Dienststellen und ebenso alle Interessenvertretungen (Personalrat) gänzlich per Gesetz aus der Verteilung der Zahlungen ausgeschlossen und zu stillen und handlungsunfähigen Zuschauern degradiert.

Für uns eine mehr als gewaltige Ungerechtigkeit und ein erneuter Spaltungsversuch der Belegschaften. Ein Krankenhaus – und erst recht eine Uniklinik – ist nur durch gute Teamarbeit funktions- und überlebensfähig.
Hier muss die Regierung und insbesondere das Ministerium nachbessern, denn nicht nur im Bereich der Pflege fehlt es an Kräften und die Aussage „dass kein Geld da wäre“ wirkt verwunderlich, da ausreichende Summen für Bundeswehr, Uniper und anderweitige Projekte zur Verfügung stehen, die mal eben so aus dem Ärmel
geschüttelt werden können.

Es profitiert also nur ein Bruchteil der Gesamtbelegschaft und dann
noch nicht einmal eine Berufsgruppe als ganze Einheit, sondern auch hier mit Wertungen und Unterscheidungen

Von daher bitten wir Sie:

Schreiben Sie dem Gesundheitsministerium und beschweren Sie sich! Geben Sie Ihren Unmut kund, wie wir es auch tun werden!

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Sascha Faber

1985 geboren in Eschweiler. 2005 Zivildienst, 2007-2009 Ausbildung zum Rettungsassistenten. Seit 2009 Mitarbeiter der Uniklinik Aachen und seit 2012 in verschiedenen Funktionen (Ersatzmitglied, ordentliches Mitglied, freigestelltes Mitglied) im Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten.
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