Anbei findet in den Tarifvertrag Entlastung, samt Anhängen, als PDF zum Download.

Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in aller Klarheit festgestellt, dass eine tarifvertragliche Regelung, die eine Zahlung von Überstundenzuschlägen an Teilzeitbeschäftigte nur für Arbeitsstunden vorsieht, die über die regelmäßige Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden, Teilzeitbeschäftigte benachteiligt (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024, Aktenzeichen C-184/22 und 185/22).