
Jetzt sind WIR dran!
Heute (am 11. Oktober 2023) wurden die Forderungen für die Einkommensrunde 2023 der Bundestarifkommission des DBB verkündet.
Die Kernforderungen in kurzen Punkten:
- Tabellenentgelte (Beschäftigte): Diese sollen um 10,5 % erhöht werden, mindestens aber um 500 Euro monatlich
- Entgelte der Auszubildenden / Praktikanten / Studierenden: Erhöhung um 200 Euro monatlich
- Laufzeit von 12 Monaten!
- Unbefristete Übernahme nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss in Vollzeit für Auszubildende und Dual-Studierende!
Erwartungen an die TdL:
- Der dbb erwartet, dass die Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflege im Vollzug (Justiz- und Maßregelvollzug) sowie den Landeskrankenhäusern die dynamische Zulage für Pflegekräfte erhalten.
- In den Stadtstaaten erledigen die Beschäftigten sowohl Landesaufgaben als auch kommunale Aufgaben. Die Städte stehen bei der Gewinnung von Beschäftigten in Konkurrenz zum Umland. Der dbb erwartet daher eine monatliche Stadtstaatenzulage von 300 Euro.
- Der dbb konnte in der Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst 2022 für die Beschäftigten in den Kommunen eine ganze Reihe von Verbesserungen erreichen. Wir erwarten, dass die Verbesserungen aus diesem Abschluss mit den Kommunen auch auf die Beschäftigten der Länder übertragen werden.
- Der dbb erwartet die Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten (studentischen Hilfskräfte).
- Der dbb erwartet die Tarifierung der bislang außertariflich gezahlten Zulage für Beschäftigte im Gesundheitsdienst in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg-
- Die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten in Berlin, Bremen und Hamburg erwarten die Zahlung einer monatlichen Stadtstaatenzulage von 150 Euro.
- Der dbb erwartet zudem die umgehende Erfüllung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung von 2019 zu Abschnitt 3.7 Teil III der Entgeltordnung der Länder für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau.
- Der dbb erwartet die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der entsprechenden Länder und Kommunen.
Und die Inflationsausgleichsprämie?
Viele Mitarbeitende fragen uns immer und regelmäßig wieder nach der „Inflationsprämie“, welche doch alle im öffentlichen Dienst kriegen sollten – diese Sonderzahlung, welche nicht Bestandteil der ursprünglichen Forderungen der Einkommensrunde des TVöD war (zur Erinnerung: Wir befinden uns im Geltungsbereich des TV-L), stellt (so auch die Begrifflichkeit „Prämie“) eine einmalige Zahlung dar.
Sprich: Das Geld ist nur _einmalig_ vorhanden, aber nicht prozentual anteilig jeden Monat auf dem Basislohn. Somit kann die Einmalzahlung auch nicht auf die Rentenpunkte Auswirkung finden, noch auf die Ergebnisse zukünftiger Tariferverhandlungen und ebenfalls nicht als Positivwirkung auf prozentuale Zulagen.
Die Beschäftigte Person erhält also (als Beispiel) einmalig 3000 Euro, verzichtet dafür aber, auf die Dauer eines regulären Berufslebens betrachtet, mitunter auf vielleicht 10-20.000 Euro.
Somit ist eine einmalige Prämie, welcher prozentuale Lohnanteile zum Opfer fallen, immer als nachteilig zu betrachten.
Wie geht es jetzt weiter?
Termine:
- Erste Verhandlungsrunde: 26.10.2023
- Zweite Verhandlungsrunde: 02. + 03.11.2023
- Dritte Verhandlungsrunde: 07. + 08. + 09.12.2023
Weitere Infos wie immer auf dieser Seite – oder in eurem Postfach!