Ein kleiner Ausschnitt vom gestrigen Ereignis. Es war kalt, es war nass, aber wir waren dennoch da. Die Resonanz aus der Belegschaft? Da reden wir an anderer Stelle noch einmal drüber – und um so mehr kann man sich nur bei den Teilnehmern bedanken, die mit uns diesen Tag erlebt und durchgehalten haben!

Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in aller Klarheit festgestellt, dass eine tarifvertragliche Regelung, die eine Zahlung von Überstundenzuschlägen an Teilzeitbeschäftigte nur für Arbeitsstunden vorsieht, die über die regelmäßige Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden, Teilzeitbeschäftigte benachteiligt (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024, Aktenzeichen C-184/22 und 185/22).