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Jur-Archiv

Arbeitsrecht trumpft Datenschutzrecht

Videoaufzeichnungen, die ein vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen, unterliegen in einem Kündigungsschutzprozess grundsätzlich keinem Verwertungsverbot (BAG, Pressemitteilung zum Urteil vom 29. Juni 2023,

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